Allgemeine Informationen - Kinderbetreuung
Tagespflege ist eine Alternative zum vorhandenen Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen. Die Kommunen sind verpflichtet einen Teil des Bedarfs an Betreuungsplätzen für unter 3 jährige Kinder sicher zu stellen. Aus diesem Grund bietet die Stadt Selm die Möglichkeit ihr Kind außer in einer Tageseinrichtung (Kindergarten/Kindertagesstätte) auch bei einer Kindertagespflegeperson betreuen zu lassen. Die Kosten für die Tagespflege übernimmt das Jugendamt. Sie als Eltern/Sorgeberechtigter zahlen dann, ähnlich gestaffelt wie in Kindertagesstätten, einen einkommensabhängigen Elternbeitrag an die Stadt (s. Tabelle unten).
Ab 1. August 2013 ist die Kostenübernahme nicht mehr an die Berufstätigkeit der Eltern/Sorgeberechtigten angebunden. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung für ein dann einjähriges Kind §24 SGB VIII. Für jüngere Kinder muss weiterhin eine Abwesenheit (berufstätig, arbeitssuchend, in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder einer Schul- Hochschulausbildung) nachgewiesen werden. Um dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nachzukommen, müssen rund 30 Prozent der unter 3jährigen Kinder Betreuungsplätze in der Kindertagespflege vorbehalten werden.